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   BGH, 17.01.1973 - IV ZB 81/72   

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https://dejure.org/1973,6615
BGH, 17.01.1973 - IV ZB 81/72 (https://dejure.org/1973,6615)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1973 - IV ZB 81/72 (https://dejure.org/1973,6615)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1973 - IV ZB 81/72 (https://dejure.org/1973,6615)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fristenwesen - Fristversäumung - Prozessbevollmächtigter - Verschulden - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Armenrechtsbewilligung - Beiordnung - Anwaltspflicht - Rechtsmittelinstanz - Beigeordneter Rechtsanwalt - Überlassung von Handakten - Aktenüberlassung - ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 232; ZPO § 233

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1973, 319
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.04.1968 - VII ZR 150/66

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BGH, 17.01.1973 - IV ZB 81/72
    Vielmehr verblieb bis zur Bevollmächtigung des Rechtsanwalts B. und dessen Mandatsannahme der erstinstanzliche Prozeßbevollmächtigte der Vertreter des Klägers im Sinne des § 232 Abs. 2 ZPO (BGHZ 50, 82, 83).

    Diese Verpflichtung bestand für ihn in gleicher Weise, wie es dem beauftragenden Rechtsanwalt obliegt, sich rechtzeitig, d.h. vor Ablauf der Rechtsmittelfrist, über den Eingang des Auftrages und seine Annahme beim beauftragten Anwalt zu vergewissern (BGHZ 50, 82, 85; BGH NJW 72, 1047).

  • BGH, 22.03.1972 - VIII ZB 10/72

    Verkehrsanwalt - Rechtsmittelfrist - Sorgfaltspflichtverletzung - Kurz vor Ablauf

    Auszug aus BGH, 17.01.1973 - IV ZB 81/72
    Diese Verpflichtung bestand für ihn in gleicher Weise, wie es dem beauftragenden Rechtsanwalt obliegt, sich rechtzeitig, d.h. vor Ablauf der Rechtsmittelfrist, über den Eingang des Auftrages und seine Annahme beim beauftragten Anwalt zu vergewissern (BGHZ 50, 82, 85; BGH NJW 72, 1047).
  • BGH, 03.11.1971 - IV ZB 43/71

    Verwerfung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand auf Grund

    Auszug aus BGH, 17.01.1973 - IV ZB 81/72
    Selbst wenn sich insoweit von einem schuldhaften Unterlassen sprechen ließe, so wäre dennoch die Pflichtverletzung des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten des Klägers für die Fristversäumung mitursächlich gewesen und der Kläger müßte sie sich in gleicher Weise zurechnen lassen (BGH Beschl. vom 3. November 1971 - IV ZB 43/71 - = VersR 1972, 148).
  • BGH, 21.03.1990 - XII ZB 27/90

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bezüglich der Berufungsfrist -

    Auch wenn nämlich eine solche unmittelbare Benachrichtigung erfolgt wäre, hätte er nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auch des Senats (vgl. VersR 1973, 319, 320 und 420, 421; Senatsbeschlüsse vom 17. März 1982 - IVb ZB 883/81 - und VersR 1986 aaO; zustimmend u.a. Borgmann/Haug, Anwaltshaftung 2. Aufl. S. 334 f), nach Empfang des Beschlusses vom 9. Oktober 1989 keineswegs untätig bleiben dürfen, sondern er hätte Rechtsanwältin G. von dem Zeitpunkt der Zustellung der Entscheidung an ihn unterrichten müssen.
  • BGH, 14.02.1973 - IV ZB 35/72

    Armenrecht - Berufungsverfahren - Beigeordneter Rechtsanwalt -

    Die erstinstanzliche Prozeßbevollmächtigte der Klägerin war danach verpflichtet, Rechtsanwalt Dr. H. über den Tag des Zugangs des Armenrechtsbeschlusses zu unterrichten, zumindest aber insoweit bei ihm unverzüglich Rückfrage zu halten, nicht anders als es dem beauftragenden Rechtsanwalt bei Fristlauf obliegt, sich rechtzeitig über den Eingang des Auftrages und seiner Annahme bei dem beauftragten Anwalt zu vergewissern (BGHZ 50, 82, 85; BGH NJW 1972, 1047; BGH Beschluß vom 17. Januar 1973 - IV ZB 81/72 -).
  • BGH, 17.03.1982 - IVb ZB 883/81

    Fristbeginn bei einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit

    Er hätte zudem bedenken müssen, daß durch die Bewilligung des Armenrechts und durch die Beiordnung Rechtsanwalt Dr. K. noch nicht zum Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin geworden war (BGH VersR 1973, 319, 320).
  • BGH, 21.02.1975 - IV ZB 1/75

    Rechtsanwalt - Sorgfaltspflicht - Prozessbevollmächtigter - Auftragsübermittlung

    Der Bundesgerichtshof hat eine solche Erkundigungspflicht des Prozeßbevollmächtigten, der die Beauftragung eines anderen Rechtsanwalts übernommen hat, wiederholt bejaht (BGHZ 50, 82; BGH NJW 1972, 1047 = VersR 1972, 645; Beschluß des erkennenden Senats vom 17. Januar 1973 = VersR 1973, 319, 320).
  • LG Stade, 28.05.1975 - 2 S 302/74
    Ist bei Bevollmächtigung des für den Berufungsrechtszug beigeordneten Rechtsanwalts die Frist des § 234 Abs. 2 ZPO noch nicht abgelaufen, so ist an dem Grundsatz festzuhalten (RG JW 1928, 705), daß diese Frist erst beginnt, wenn seine Unkenntnis von dem Ablauf der Berufungsfrist nunmehr entweder von ihm, vom Prozeßbevollmächtigten 1. Instanz oder der Partei zu vertreten ist (kein Widerspruch zu BGH VersR 1973, 319 und VersR 1973, 420).
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